Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.     Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung der Dienstleistungen der ANIMALIA Dogs.

 

2.     Betreuungsvereinbarung

2.1.   ANIMALIA verpflichtet sich das benannte Tier während der vereinbarten Zeiten artgerecht sowie nach bestem Gewissen im Sinne des Tierwohles und gem. geltenden Bestimmungen des Schweizer Tierschutzgesetzes (TSchG) zu betreuen und zu pflegen. Der Tierhalter erklärt sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden und macht zur Gewährleistung des Tierwohls vollständige, wahrheitsgemässe Angaben.

2.2.   Mit der schriftlichen oder mündlichen Annahme des Betreuungsantrages des Tierhalters durch die ANIMALIA kommt der Vertrag zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen, so insbesondere durch die Bereitstellung eines Platzes für das Tier.

2.3.   Falls die Angaben zu Art und Umfang der Betreuung in der vorliegenden Betreuungsvereinbarung offen gelassen werden, gilt für die Preisbestimmung der schriftlich, per E-Mail oder mündlich vereinbarte Betreuungsumfang und die Betreuungsart. Falls keine ausdrückliche Regelung getroffen wurde ist die von ANIMALIA nach dem mutmasslichen Willen des Tierhalters effektiv erbrachte Dienstleistung massgebend.

 

3.     Eigentumsverhältnisse

ANIMALIA ist nicht verpflichtet die Eigentums- und Besitzverhältnisse des Tieres zu klären und verlässt sich auf die gemachten Angaben und die Eintragungen im Heimtierausweis, welcher bei Erstbesuch sowie Änderungen zwecks Kopie für unsere Unterlagen vorzulegen ist.

 

4.     Gesundheit des Tieres

4.1.    Der Halter macht vollständige, wahrheitsgetreue Angaben über den Gesundheitszustand des Tieres, insbesondere über die notwendige Verabreichung von Medikamenten sowie bestehende Allergien und/oder zu beachtende Unverträglichkeiten.

4.2.    Der Halter ist verpflichtet den aktuellen nationalen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Impfpflichten bei Heimtieren Folge zu leisten.

4.3.   Der Halter trägt ferner die Verantwortung, dass sämtliche pflichtmässigen Impfungen sowie Wurmkuren und Massnahmen des Parasitenschutzes regelmässig getätigt werden, ohne dass ANIMALIA dies kontrolliert. Schwerkranke oder verletzte Tiere sowie Tiere mit Parasitenbefall oder ansteckenden Krankheiten können von ANIMALIA nicht betreut werden.

 

5.     Weitere Informationspflichten des Tierhalters

5.1.   Der Halter verpflichtet sich, ANIMALIA über eventuelle negative Wesensmerkmale seines Tieres wie insbesondere Aggressivität, Ängstlichkeit oder impulsives Verhalten in bestimmten Situationen in Kenntnis zu setzen. Andernfalls ist ANIMALIA von jeder Haftung befreit und Schäden an Dritten und fremden Tieren gehen zu Lasten des Tierhalters.

5.2.    Der Halter hat ANIMALIA zu informieren, wenn eine Hündin innerhalb der Betreuungszeit läufig werden kann. ANIMALIA behält sich das Recht vor, für den entstehenden Mehrbetreuungsaufwand nach vorheriger Vereinbarung Zusatzkosten zu verlangen. Gleiches gilt für eine allfällig notwendige Einzelhaltung/–betreuung nicht-kastrierter Rüden bzw. gruppenunverträglicher Hunde.

 

6.     Haftung & Versicherungsschutz

6.1.   Der Halter versichert, dass für das Tier während der gesamten Betreuungszeit eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung mit ausreichender Schadendeckungssumme besteht. Der Halter übernimmt die Kosten für durch sein Tier verursachte Schäden, sofern diese nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

6.2.    ANIMALIA lehnt jede Haftung bei Verletzungen, Erkrankungen, Entlaufen oder Ableben des Tieres ab, sofern ihr nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Für alle Schäden an Dritten, fremden Tieren sowie Sachgegenständen, die durch das Tier entstehen haftet der Halter, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens ANIMALIA gegeben ist. ANIMALIA übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für mitgebrachte Sachen.

 

7.     Erkrankung & Notfälle

7.1.    Im Krankheits- oder Verletzungsfall eines Tieres ermächtigt der Halter ANIMALIA ausdrücklich, einen Tierarzt zu konsultieren, sofern die tierärztliche Behandlung seitens des Betreuungspersonals als notwendig erachtet wird (Vorsorgevollmacht). Sämtliche Behandlungs- /Klinikkosten sowie damit in Zusammenhang stehender Aufwand werden vom Halter getragen und sind unverzüglich, spätestens bei Übergabe zu begleichen.

7.2.   ANIMALIA wird den Tierhalter im Krankheits- oder Verletzungsfall umgehend kontaktieren. Für den Notfall hat der Tierhalter die Kontaktdaten des behandelnden Tierarztes sowie einer Ersatzperson zu hinterlegen. ANIMALIA behält sich das Recht des eigenen Ermessens vor, wann die angegebenen Personen zu kontaktieren sind. In dringenden Notfällen ist es ANIMALIA erlaubt, die nächstgelegene Tierarztpraxis aufzusuchen.

 

8.     Fütterung

Sofern der Halter für die Betreuungszeit nicht eigenes Futter bereitstellt, ist es ANIMALIA vorbehalten, dem Tier hochwertige, artgerechte Nahrung unter Beachtung der vorgenannten Allergien bzw. Unverträglichkeiten zu verfüttern. Medizinisch notwendiges Spezialfutter, mit der Fütterung zu verabreichende Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel sind in ausreichender Menge bereitzustellen oder werden durch ANIMALIA entsprechend zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

9.     Geltende Preise & Zahlung

9.1.    Die aktuell gültigen Preise der angebotenen Leistungen richten sich, wenn nicht anders vereinbart, nach den von ANIMALIA online veröffentlichten Preisen. Bei Übernachtbetreuung werden An- und Abreisetag gemäss Preisliste in voller Höhe verrechnet. Für gewünschte und vereinbarte Zusatzleistungen sowie Sonderbehandlungen, wird nach Aufwand verrechnet.

9.2.    ANIMALIA kann eine Vorauszahlung der Kosten verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, die für die vereinbarte Betreuungsart festgelegten Preise und  die entstandenen Aufwendungen, insbesondere allfällige Zusatzkosten (Behandlungskosten, Spezialfutter, Medikamente o.ä.), spätestens bei Rückgabe des Tieres zu bezahlen. Mit schriftlicher Bestätigung durch ANIMALIA können andere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.

9.3.    Sämtliche allfälligen Inkassoausgaben (Mahn-, Betreibungskosten etc.) gehen zu Lasten des Tierhalters. Für jede Mahnung verrechnet ANIMALIA eine Gebühr von CHF 30,00.

 

10.  Übergabe des Tieres

Die Hausbetreuung sowie Übergabe der Tiere erfolgt innerhalb der geltenden Geschäftszeiten, zu den vereinbarten und bestätigten Terminen. Ausnahmen können im Einzelfall kurzfristig telefonisch abgestimmt werden. Bei Übergaben oder Einsätzen ausserhalb der Geschäftszeiten wird der gem. Preisliste erhobene Zuschlag fällig.

 

11.  Terminverschiebung, Verzug oder Stornierung

11.1.    Der Tierhalter verpflichtet sich, ANIMALIA unverzüglich über Verzug oder vorzeitige Änderung des Übergabetermins zu informieren.

11.2. Die vereinbarten Betreuungsleistungen sind bei Verzug des Halters oder bei Annullierung durch den Halter nach dem entsprechenden Stunden-/Tagessatz vom Tierhalter in voller Höhe zu vergüten, auch wenn die Dienstleistung nicht in Anspruch genommen wird, sofern nicht besondere Stornierungsregelungen gemäss Ziffer 11.3 Anwendung finden.

 

11.3.  Stornierungsregelung

 

11.3.1.      Bei Stornierung einer bestätigten Tagesbuchung unter 24 Stunden vor Antritt werden dem Kunden die vereinbarten Betreuungsleistungen in voller Höhe in Rechnung gestellt.

 

11.3.2.  Bei Stornierung einer vereinbarten Ferienbetreuung unter 7 Tagen werden dem Kunden die vereinbarten Betreuungsleistungen zu 100%, unter 14 Tagen zu 50% in Rechnung gestellt.

 

11.4.  Bei Nicht-Abholung des Tieres durch den Tierhalter ohne Instruktion über die weitere Verwahrung, ist ANIMALIA nach Ablauf von 14 Tagen seit Rückgabetermin berechtigt, selbständig über die Neuplatzierung zu entscheiden. Die damit einhergehenden Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters.

 

 

 

12.  Vertraulichkeit & Datenschutz

 

ANIMALIA verpflichtet sich, Stillschweigen über Art und Umfang der erbrachten Leistungen zu bewahren sowie persönliche Daten des Halters und Tieres streng vertraulich zu behandeln. Wenn nicht ausdrücklich vom Kunden verweigert ist es ANIMALIA gestattet, Bilder/Videos des betreuten Tieres zu sammeln und online in der Galerie sowie auf Social Media Plattformen darzustellen.

 

 

 

13.  Schlussbestimmungen

 

Mit der Unterzeichnung der Betreuungsvereinbarung bestätigt der Kunde, die AGB gelesen zu haben und diese anzuerkennen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Restes. Gerichtsstand ist Wangen SZ.

 

ANIMALIA Dogs

Leuholz 11 a

CH-8855 Wangen SZ

T: +41 71 525 08 91

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